Spaziergang im Frühling, die Natur erwacht

Im Winter darf der Hund über die gefrorenen oder schneebedeckten Wiesen und Matten spurten, darf Spielsachen suchen und sich genüsslich wälzen. Im Frühling heisst es dann wieder „uf em Wägli blibe“! Bitte denken Sie daran, dass ab Mitte März keine Felder und Äcker mehr betreten werden dürfen. Auch wenn es vielleicht noch nicht so sehr gut sichtbar ist, Gras und Getreide wachsen bereits und die noch dünnen Halme und kleinen Wurzeln sind nicht sehr widerstandsfähig und würden durch die Hundepfoten zerstört.  

Lernen Sie Ihrem vierbeinigen Begleiter doch das Kommando „Weg“ oder rufen Sie es ihm nach dem Winter schnell wieder in Erinnerung! Die Landwirte werden es Ihnen danken und später im Sommer auch nichts dagegen einzuwenden haben, wenn Sie mit dem Hund auf den frisch gemähten Wiesen üben und spielen!

Vorsicht Gülle! In dieser Jahreszeit bringen die Landwirte Gülle und Mist auf die Wiesen und Felder aus. Viele Inhaltsstoffe dieser Düngung sind für unsere Hunde giftig! Es gibt kein Medikament dagegen, unter Umständen stirbt ein Hund, der Gülle aufgenommen hat, indem er Gras frisst, aus einer Pfütze trinkt oder sich die verschmutzten Pfoten leckt! 

Ein wichtiges Thema in dieser Jahreszeit ist auch die Zeckenvorbeugung. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt darüber. Eine gute Vorbeugung ist es auch, den Hund nach jedem Spaziergang oder wenigstens einmal am Tag ganz ganz gründlich nach diesen unangenehmen Biestern abzusuchen.

Aber nicht nur die Felder sind für uns und unsere Hunde tabu geworden, im Wald müssen wir noch mehr als sonst darauf achten, dass die Wildtiere nicht gestört werden, da jetzt Rehe, Hasen, Füchse, Igel, Marder, Eichhörnchen usw. alle Junge erwarten oder schon geworfen haben und die werdenden Mutter- und Jungtiere auf keinen Fall gestört werden dürfen.

Jeder Kanton hat eigene Hundegesetze, welche Leinen- und andere Pflichten der Hundehaltenden vorschreiben. Hier ist eine Zusammenstellung aller kantonalen Hundegesetze: https://www.sc-akademie.ch/diverses/hundegesetze/